image1

Kontraindikationen

Was schließt eine LASIK-Behandlung aus?

Leider kann nicht jeder Fehlsichtige, der im Bereich der korrigierbaren Refraktionswerte liegt, auch tatsächlich mit der LASIK-Methode behandelt werden. Denn es gibt neben der Stärke der Fehlsichtigkeit noch weitere Ausschlusskriterien. Dabei wird unterschieden zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen. Absolute Kontraindikationen schließen eine LASIK grundsätzlich aus, während bei relativen Kontraindikationen individuell entschieden werden muss, ob eine Behandlung möglich ist.

Relative Kontraindikationen für LASIK

  • Netzhautveränderungen (z.B. Löcher, Netzhautablösungen)
  • Augenerkrankungen (z.B. erhöhter Augeninnendruck, beginnende diabetische Veränderungen, chron. Entzündungen)
  • Systemische Erkrankungen (z.B. Autoimmunerkrankungen, Rheuma)
  • Schlechter Allgemeinzustand (z.B. chronische Erkrankungen, akute Allergien)

Absolute Kontraindikationen für LASIK

  • Hornhauterkrankungen (z.B. Keratokonus, Degenerationen)
  • Ausgeprägte Augenerkrankungen (z.B. proliferative diabetische Retinopathie, fortgeschrittener grüner oder grauer Star)
  • Schwangerschaft, Stillzeit
  • Alter unter 18 Jahren (Auge noch im Wachstum)
  • Instabile Refraktionswerte (zunehmende Brillenwerte)
  • Astigmatismus > 5 Dpt.
  • Hornhautdicke unter 500 µm (hier ist aber evtl. PRK oder Lasek möglich)

Copyright © www.augen-laser-berlin.de