Augenlaser-Behandlung nach zwei Methoden
Dr. Hanuschik führt die Laser-Operationen für seine Patienten in zwei Laserzentren durch: Lasik mit Mikrokeratom im Augenzentrum Lichterfelde-West (Drakestrasse 31) und Femto-Lasik im Laserzentrum Augentis (Schönhauser Allee 84). In beiden Zentren benutzt er einen Wavelight Allegretto Excimer-Laser. Das Laserzentrum in Lichterfelde-West ist ein Laserzentrum mit Lasik-TÜV (s.u.).
Die Vor- und Nachuntersuchungen finden in der Praxis von Dr. Hanuschik in der Müllerstr. 40 B (Berlin-Wedding) statt. Die Praxis ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Was ist ein Lasik-TÜV?
Das TÜV-Siegel für Laserzentren hilft dem Patienten bei der Orientierung und Auswahl eines professionellen Laserzentrums. Es bescheinigt höchstmögliche Qualitätsstandards.
Die wichtigsten Prüfkriterien im Überblick:
• Hygienestandards
• Qualifikation / Weiterbildung des Personals
• Neueste Lasertechnologien
• Minimierung der Komplikationsrate
• Erfahrung der Operateure
• Controlling der Ergebnisse
• Ausstattung als Augen-OP
• Beurteilung durch externen Gutachter
Der objektive Nachweis von Qualität ist deshalb für Patienten besonders wichtig. Der TÜV SÜD hat zusammen mit medizinischen Fachverbänden das Gütesiegel „LASIK-TÜV“ entwickelt. Es bietet damit Orientierung und ermöglicht den Behandlungsinstituten, ihre Arbeitsqualität von einem neutralen Dritten regelmässig neu bestätigen zu lassen.
Link zur Seite von Lasik-TÜV Süd ... hier klicken
Operationen mit dem Augenlaser sind Heilbehandlung
Gute Nachricht für Patienten, die sich die Fehlsichtigkeit ihrer Augen mit Augenlaser korrigieren lassen wollen:
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat mit Datum vom 22. Juni 2006 verfügt, dass die Aufwendungen von Patienten für Laser-Op´s am Auge als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, weil es sich um Krankheitskosten handelt (Az: S-2284A-St 32 3). Die Ausgaben können somit in voller Höhe steuermindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Hinweis: Erfreulich ist, dass die Finanzverwaltung bei Augen-Laser-Operationen von einer Heilbehandlung ausgeht und die Kosten ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastungen anerkennt.