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Augenlasern ab 1.100,00 € pro Auge

Kosten unserer Laserbehandlungen

Die Behandlung nach dem Lasik Verfahren mit wellenfront-optimierten Laserprofilen ist ab 1.100 € pro Auge erhältlich (in Abhängigkeit von der Höhe der Fehlsichtigkeit), incl. der Vor- und Nachuntersuchungen innerhalb von 6 Monaten. Aufpreis für Femto-Lasik und wellenfrontgeführte/ topographiegeführte Laserbehandlungen 295,00 €.

Laseroperationen amortisieren sich nach 5-8 Jahren

Laseroperationen amortisieren sich nach 5-8 Jahren

Nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der privaten Krankenversicherer haben sich Laseroperationen nach 5 bis 8 Jahren amortisiert. Bei Patienten, die die Kosten in der Steuererklärung absetzen können (als Ausgaben für medizinisch  indizierte Operationen), bereits früher. Für Zuschüsse oder gar die volle Erstattung der Lasik-Kosten durch eine private Krankenversicherungen gibt es bereits konkrete Rechtsurteile, auch vom Bundesgerichtshof. Es bedarf aber oft einer längeren Verhandlung mit der privaten Krankenkasse.

Finanzierungsmöglichkeit

Finanzierungsmöglichkeit

Mit der Technogarant-Ratenzahlung haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Augenlaserbehandlung in bequemen Monatsraten zu begleichen. Gerne erstellt Ihnen die TECHNOgarant ein unverbindliches Finanzierungsangebot, das Sie gerne mit einem Angebot Ihrer Hausbank vergleichen können. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per mail an:

TECHNOgarant GmbH
Servicepartner der CC-Bank AG
Cranachstr. 72
45147 Essen

Postadresse:
Postfach 103714
45037 Essen

Telefon: (02 01) 24 38-722
Telefax: (02 01) 24 38-723

E-Mail: info(at)technogarant-med.de

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Augenlaser-OP

Die Ausgaben für Augenlaserbehandlung der Fehlsichtigkeit sind als Krankheitskosten steuerlich absetzbar, da die Fehlsichtigkeit eine Krankheit darstellt.

Die Ausgaben für eine Augenlaser-OP können somit in voller Höhe steuermindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden (Az: S-2284A-St 32 3).

Kosten für Lasik sind in Einzelfällen erstattungspflichtig durch die private Krankenversicherung

In begründeten Einzelfällen (Kurzsichtigkeit und Kontaktlinsenunverträglichkeit mit Gefäßeinwachsung in die Hornhaut) sind private Krankenkassen zur Erstattung der Kosten für eine Augenlaserbehandlung verpflichtet, entschied das Landgericht Göttingen mit Urteil vom 08.07.2008 (Az: 2 S 4/08). Es wird der Einzelfall geprüft und Teilerstattungen sind möglich.

Ein gewichtiges Argument: Im Gegensatz zu Brille und Kontaktlinse handelt es sich bei Lasik/ Femto-Lasik um eine Heilung der Fehlsichtigkeit.